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   LSG Baden-Württemberg, 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19 ER-B   

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https://dejure.org/2019,86489
LSG Baden-Württemberg, 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86489)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86489)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - L 4 KR 1997/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86489)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - juris, Rn. 2).

    Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris, Rn. 4).

    In der Regel ist dann dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris, Rn. 4).

  • LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19
    Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris, Rn. 4).

    In der Regel ist dann dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19
    Dabei dürfen sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Ersten Senats vom 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - juris, Rn. 64; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 - juris, Rn. 9).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Auffang-Versicherungspflicht - Personenkreis nach § 5 Abs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2013 (B 12 KR 2/11 R - in juris ) im Falle einer afghanischen Staatsangehörigen, für deren Aufenthaltstitel gleichermaßen keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 AufenthG verlangt wurde, davon ausging, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 11 SGB V nicht erfüllt waren und diese damit nicht von der Auffangpflichtversicherung erfasst sah, weil deren Aufenthaltstitel nach Maßgabe eines ministeriellen Erlasses das Bestehen einer Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen unterstellte, liegt eine derartige Fallkonstellation hier nicht vor.
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19
    Dabei dürfen sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Ersten Senats vom 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - juris, Rn. 64; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 - juris, Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2019 - L 4 KR 1997/19
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - juris, Rn. 2).
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